Nutzungsbedingungen für Mountaincarts
Achtung: Mountaincartfahren ist eine Sport- und Freizeitaktivität mit erhöhtem Unfall- und Verletzungsrisiko. Die Teilnahme setzt umsichtiges, verantwortungsbewusstes und den eigenen Fähig-keiten entsprechendes Fahrverhalten voraus.
Mit Übernahme des Mountaincarts bestätigt der Nutzer/die Nutzerin, diese Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
1. Teilnahmevoraussetzungen
Die Benutzung eines Mountaincarts ist ausschließlich Personen ab einem Alter von 10 Jahren und einer Mindestkörpergröße von 140 cm gestattet. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Strecke nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson nutzen.
Das zulässige Höchstgewicht beträgt 120 kg pro Person.
Die Mitnahme weiterer Personen auf dem Mountaincart ist nicht gestattet. Insbesondere dürfen Kinder nicht auf dem Schoß oder in anderer Weise mitgeführt werden.
2. Sicherheitsausrüstung und Einweisung
Während der gesamten Fahrt besteht Helmpflicht. Zudem ist festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen.
Vor Fahrtantritt ist die verpflichtende Sicherheitseinweisung durch das Personal vollständig zu absolvieren. Die Benutzung der Mountaincarts ist nur nach erfolgter Einweisung zulässig.
3. Überprüfung vor Fahrtantritt
Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer ist verpflichtet, vor Fahrtantritt die Bremsen sowie den allgemeinen Zustand des Mountaincarts auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Festgestellte Mängel oder Funktionsstörungen sind unverzüglich dem Personal zu melden. Mountaincarts mit erkennbaren Mängeln dürfen nicht benutzt werden.
4. Verhalten auf der Strecke
Die Mountaincarts dürfen ausschließlich auf der dafür vorgesehenen und freigegebenen Strecke genutzt werden. Das Verlassen der Strecke oder das Befahren gesperrter Bereiche ist untersagt.
Die Geschwindigkeit ist stets den Streckenverhältnissen, den Sichtverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen. Überholen ist nicht gestattet.
Zum Bremsen sind immer beide Bremsen gleichzeitig zu verwenden.
Während der Fahrt ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Mountaincart einzuhalten. Dieser beträgt mindestens 20 Meter.
Das Anhalten auf der Strecke ist nur in Ausnahmefällen und möglichst kurz zulässig. Dabei ist am rechten Fahrbahnrand und ausschließlich an gut einsehbaren Stellen anzuhalten. Das Anhalten hinter Kurven, Kuppen oder an sonstigen unübersichtlichen Stellen ist verboten.
Auf der Strecke ist jederzeit mit Fußgängern, Fahrzeugen, landwirtschaftlichem Verkehr, Vieh oder anderen Hindernissen zu rechnen. Wildtiere und andere Tiere dürfen weder verfolgt noch erschreckt oder beeinträchtigt werden.
Den Anweisungen des Personals sowie der Beschilderung entlang der Strecke ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen Anweisungen des Personals kann die Nutzung des Mountaincarts ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises untersagt oder beendet werden.
5. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Benutzung der Mountaincarts ist nicht gestattet für Personen,
- während der Schwangerschaft,
- bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
- bei Wirbelsäulen- oder Rückenproblemen,
- bei sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen, die durch die Fahrt verschlechtert werden könnten,
- sowie unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Reaktions- oder Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.
Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die eigene gesundheitliche Eignung zur Teilnahme zu beurteilen.
6. Ausschluss von der Nutzung
Das Personal ist berechtigt, Personen von der Nutzung auszuschließen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder Zweifel an der körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Eignung vorliegen. Dies gilt insbesondere bei erkennbarer Alkoholisierung, Drogenbeeinträchtigung, unangemessenem Verhalten oder Missachtung der Nutzungsbedingungen.
7. Haftung der Nutzerin bzw. des Nutzers
Die Nutzerin bzw. der Nutzer haftet für alle Schäden am Mountaincart, am Helm oder an sonstigen ausgegebenen Ausrüstungsgegenständen, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit, Missachtung dieser Nutzungsbedingungen oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden.
Dies umfasst insbesondere Reparatur-, Ersatz-, Material- und Folgekosten.
Für den Verlust des Mountaincarts, des Helms oder sonstiger ausgeliehener Ausrüstungsgegenstände haftet die Nutzerin bzw. der Nutzer in voller Höhe des entstandenen Schadens.
Die Nutzerin bzw. der Nutzer haftet darüber hinaus für Schäden, die gegenüber Dritten oder deren Eigentum verursacht werden.
8. Unfall- und Schadenmeldung
Unfälle, Stürze, Kollisionen sowie Schäden am Mountaincart oder an sonstiger Ausrüstung sind unverzüglich dem Personal zu melden.
9. Haftung der Betreiberin
Die Benutzung der Mountaincarts erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Betreiberin haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Betreiberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine Haftung für Schäden aufgrund von Eigenverschulden der Nutzerin bzw. des Nutzers, Missachtung dieser Nutzungsbedingungen, Fehlverhalten anderer Personen, Witterungseinflüssen, Naturereignissen oder der Beschaffenheit der Strecke ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die Betreiberin keine Haftung.
10. Betriebseinstellung und Streckensperren
Die Betreiberin ist berechtigt, den Betrieb bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, technischen Störungen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Sicherheitsgründen jederzeit einzuschränken, zu unterbrechen oder einzustellen.
11. Rettungs- und Bergungskosten
Soweit gesetzlich zulässig, können Kosten für Rettungs-, Such- oder Bergungseinsätze, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Nutzerin bzw. des Nutzers verursacht werden, dieser bzw. diesem in Rechnung gestellt werden.
Stand: Juli 2026