Beförderungsbestimmungen: Die allgemeinen Tarifbestimmungen, Preislisten und behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen (laut Aushang) sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die nachstehenden Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten.
Die Mitglieder der „Montafoner Bergbahnen“ betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb eines Fahrausweises für die Skigebiete der „Montafoner Bergbahnen“ berechtigt den Fahrgast zur Benützung der von „Montafoner Bergbahnen“ umfassten Skigebiete. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zustande, deren Anlagen sowie Skipisten und Skirouten der Gast gerade benützt.
Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaften der „Montafoner Bergbahnen“ besteht nicht. Für alle Sondertarife besteht Ausweispflicht. Sämtliche Karten, außer der Punktekarte, sind nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen führt zu entschädigungslosem Entzug. Befolgen Sie bitte die Anordnungen der Seilbahn- & Liftbediensteten.
Kinderbeförderung mit Sesselbahnen: Kinder unter 1,10 m Körpergröße müssen auf dem Schoß eines geeigneten Erwachsenen befördert werden. Kinder mit einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,25 m werden nur dann auf einem Sesselsitzplatz befördert, wenn der Nebensitz mit einer geeigneten erwachsenen Person besetzt ist.
Ticketsystem/Foto: Alle Tickets werden auf berührungslosem Datenträger ausgegeben. Für Montafoner Saisonkarten ist ein Foto erforderlich. Sie werden an der Kassa mit einer digitalen Kamera fotografiert und Ihr Bild wird ohne zusätzliche Kosten erfasst.
Skipassvorverkauf: Der Skipassvorverkauf an den Seilbahnkassen erfolgt ab 14:30 Uhr am Vortag Ihres ersten Skitages.
Kartenumtausch, Kartenersatz und Kartenverlust: Umtausch, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Kein Ersatz für verlorene Skipässe.
Rückerstattung Skipässe: Nur bei einem schweren Sportunfall erhalten Sie für Montafoner Skipässe eine aliquote Teilrückvergütung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 7,50 gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes von einem im Montafon praktizierenden Arzt (kann nachgereicht werden). Rückvergütung erfolgt ab dem Tag der Hinterlegung des Skipasses an einer Kassa der Bergbahnen oder im Büro des Montafoner Bergbahnen. Bei Deponierung des Tickets vor 10:00 Uhr wird der laufende Tag rückvergütet! Kein Ersatz für Begleitpersonen bzw. bei vorzeitiger Abreise, Betriebsausfall, Betriebsunterbrechung bzw. Betriebseinschränkung insbesondere durch Sturm, Nebel, Straßensperren oder Schneemangel berechtigen nicht zu Fahrpreisrückerstattungen.
Rückerstattung Saisonkarten: Bei einem schweren Skiunfall beträgt die Höhe der Rückerstattung bei Beantragung bis zum 31.1.2009 max. 50%, bis zum 28.2.2009 max. 30% des Kaufpreises. Für länger im Umlauf befindliche Saisonkarten erfolgt keine Rückerstattung!
Parkplätze: Zwischen 19.00 und 7:00 Uhr früh besteht zur Durchführung der Schneeräumung ein striktes Nachtparkverbot. Dauerparkern werden besondere Parkplätze zugewiesen. Für Schäden an den Fahrzeugen, die auf den Parkplätzen entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.
ACHTUNG: Nach Betriebsschluss ist ständig mit Gefahrt durch Lawinensprengung, Pistengeräte, Windenseile, Schneekanonen usw. zu rechnen.
Bei Neuschnee: Das Skigebiet Golm bemüht sich mit anerkanntem Erfolg, Ihnen täglich die besten Pistenverhältnisse zu bieten. Dennoch ist es bei Neuschnee auch bei größtem Einsatz der Pistengeräte nicht immer möglich, alle Pisten gleichzeitig zu präparieren. Auch verbindet sich bei bestimmten Wetterlagen und Schneeverhältnissen der Neuschnee nicht mit der darunter liegenden Schneedecke. Der Neuschnee verschiebt sich trotz Bewalzung mit den ersten Schwüngen wieder zu Schneehaufen (Buckel). Dies ist nicht auf mangelnde Pistenpflege zurückzuführen.
Skiunfälle:
Bei Skiunfällen machen Sie bitte eine möglichst exakte Meldung bei der nächsten Liftstation oder der gekennzeichneten Meldestelle. Der Einsatz der Pistenrettung ist kostenpflichtig.Einheimische: Als Einheimische gelten alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz nachweislich (Meldezettel) im Montafon, in Bludenz, Nüziders oder Bürs haben.
Forstgesetz: Wir machen unsere Gäste darauf aufmerksam, dass gemäß dem Forstgesetz Jungwuchsflächen weder befahren noch betreten werden dürfen. Ebenso ist das Ski- und Snowboardfahren im Wald, abseits der markierten Pisten verboten.
Geltungsdauer
der Berg- und Talfahrten: Einfachkarten gelten nur am Lösungstag, Retourkarten 6 Tage. Gelöste Fahrkarten werden nicht zurückgenommen.Gepäcktransport: Handgepäck frei, Stückgüter laut Tarif.
Gruppentarife: Diesen Tarif können nur geschlossene Gesellschaften in Anspruch nehmen, wenn der Reise- bzw. Gruppenleiter für sämtliche Fahrgäste die Fahrkarten am Bahnkassenschalter löst.
Hunde
müssen an der Leine geführt werden und einen bißsicheren Maulkorb tragen.Kartenkontrollen:
Kartenkontrollen werden in allen Stationen sowie fallweise auch auf den Pisten durchgeführt. Die missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen führt zu entschädigungslosem Entzug.Orientierung: Gelbes Blinklicht = Allgemeine akute Lawinengefahr außerhalb der gesicherten und markierten Pisten. Bei Nebel orientieren Sie sich an den Markierungstafeln entlang der Strecke bis zur nächsten Station.
Interaktives Skipanorama